Geopolitische Krisen wie aktuell u. a. im Nahen Osten können zu massiven Einschränkungen des Reiseverkehrs führen, etwa durch Flugannullationen, geschlossene Flughäfen oder blockierte Rückreisen. Reiseversicherungen spielen in solchen Situationen insbesondere dann eine Rolle, wenn versicherte Personen während der bereits angetretenen Reise von den Ereignissen überrascht werden. Grundsätzlich sind kriegerische Ereignisse in vielen Reiseversicherungen ausgeschlossen. Erfolgt die Eskalation jedoch erst während der Reise, können zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kommunikation sowie Mehrkosten für die Rückreise im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernommen werden. Die Leistungen sind in der Regel betragsmässig limitiert.
Annullationsversicherungen decken primär das Risiko der Stornierung vor Reisebeginn ab und schliessen Krieg häufig aus. Reiseabbruch- und Assistance-Leistungen greifen hingegen während der Reise und sind auf ungeplante Rückreisen, verlängerte Aufenthalte oder Notfallorganisation ausgerichtet. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist stets der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses: Schäden, deren Ursache bereits vor Vertragsabschluss bekannt war oder bei bestehender Reisewarnung des EDA eintreten, sind in der Regel nicht versichert. In Krisensituationen liegt die Verantwortung bei mehreren Akteuren. Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstalter müssen bei nicht erbringbaren Leistungen Umbuchungen oder Rückerstattungen anbieten. Versicherungen übernehmen gedeckte Mehrkosten, während das EDA vor allem informierend und koordinierend tätig ist und auf die Eigenverantwortung der Reisenden hinweist. Reisenden wird empfohlen, vorschnelle Eigenentscheide zu vermeiden, sich an die Anweisungen der Airlines zu halten und sich in der Travel Admin App des EDA zu registrieren.